8 Wir arbeiten im Team, um unsere Ziele zu verwirklichen und weiterzu-

   entwickeln.

Die professionelle Zusammenarbeit als Team im Kollegium, Schulleitung, Verwaltung und OGS ermöglicht uns, dass die unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen aller zum Tragen kommen. Fortbildungen des gesamten Teams sind hierbei ebenso selbstverständlich wie Fortbildungen einzelner. Alle am Schulleben Beteiligten kooperieren, um die Entwicklung des einzelnen Kindes zu fördern. Unsere Zusammenarbeit ist durch Achtung und Anerkennung geprägt

 

8.1 Schulleitung

Aufgabe der Schulleitung ist es, eine kontinuierliche Schulentwicklung zu gestalten.

Hierbei wird Schulentwicklung als Einheit von Unterrichts-, Organisations- und Personalentwicklung, mit dem Schwerpunkt Unterrichtsentwicklung und Qualitätssicherung, gesehen. Der Schulleiter nimmt seine Führungsverantwortung wahr und verfolgt ein dialogisches Führungskonzept. Dieser Ansatz ist an den Stellen begrenzt, an denen schulrechtliche Vorgaben, wie z. B. dienstliche Beurteilungen, kein dialogisches Führungskonzept ermöglichen.

In Kooperation mit dem gesamten Kollegium entwickelt die Schulleitung Zielvorstellungen für die Entwicklung der Schule. Die weiteren Schritte zur Umsetzung verschiedener Entwicklungsziele werden dann mit einer Steuergruppe geplant. Anschließend werden die einzelnen Schritte mit allen Beteiligten abgesprochen, realisiert und in ihrer Wirksamkeit überprüft.

Die Schulleitung beteiligt die zuständigen Gremien bei der Festsetzung und Verteilung der personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen. Zielgerichtetheit und Effizienz im Sinne des vereinbarten Schulentwicklungsprozesses sind dabei die Entscheidungskriterien.

 

8.2 Kooperation der Lehrkräfte

Die Kooperation der Lehrkräfte findet in der Lehrerkonferenz, den Fachkonferenzen bzw. Arbeitsgruppen und im ständigen Austausch untereinander statt. Die Lehrerkonferenz tagt in der Regel 14-tägig montags von 14.00 – 16.00 Uhr. Bei Bedarf gibt es zusätzliche Konferenztermine, die ebenfalls montags stattfinden. Die Lehrerkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, richtet entsprechende Anträge an die Schulkonferenz und beschließt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Der Konferenzplan wird für ein Schulhalbjahr festgelegt. Weitere Aufgaben der Lehrerkonferenz finden sich im Schulgesetz § 68. Zu verschiedenen Themen des Schulentwicklungsprozesses, z. B. Erarbeiten von Arbeitsplänen oder Konzepten zur Leistungsbewertung, werden Arbeitsgruppen gebildet, die Konzepte erarbeiten, damit diese dann in der gesamten Lehrerkonferenz diskutiert, gegebenenfalls verändert und dann beschlossen werden können.

In dem kennwortgeschützten Bereich unserer Schulhomepage stehen für alle Kolleginnen und Kollegen wichtige Informationen, wie die Beschlüsse der Lehrerkonferenz, die Arbeitspläne, die die Verantwortlichkeiten der einzelnen Kolleginnen und Kollegen von Projekten, Wettbewerben usw., beinhalten, die Arbeitspläne der einzelnen Fächer, die Konzepte zur Leistungsbewertung sowie weitere Materialien zur Verfügung.

 

8.3 Kooperation mit der OGS

Wöchentlich trifft sich der Schulleiter mit der pädagogischen Leitung und den

Gruppenleitungen der OGS, um die Zusammenarbeit zu koordinieren und weiterzuentwickeln. Kollegiumsinterne Fortbildungen haben auch immer wieder die Ausarbeitung von gemeinsamen Konzepten, wie z. B. „Hausaufgabenkonzept“ oder die „Stoppregel“ zum Thema. Besteht Gesprächsbedarf bezgl. einzelner Kinder aus der OGS wird ein entsprechender Gesprächstermin zwischen Klassenlehrerin und OGS-Mitarbeiterin vereinbart.

Die pädagogische Leitung der OGS nimmt an den Sitzungen der Schulpflegschaft regelmäßig und den Sitzungen der Schulkonferenz bei Bedarf teil. Die Schulleitung weist bei der Wahl der Elternvertreter aus der Schulpflegschaft für die Schulkonferenz  daraufhin, dass es sinnvoll ist, auch Elternvertreter zu wählen, deren Kinder die OGS besuchen.

 

8.4 Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Die Qualitätsentwicklung aller Bereiche vollzieht sich im Rahmen des gesamten Schulentwicklungsprozesses. Die GGS Richard-Schirrmann versteht sich als „lernendes System“, das kontinuierlich daran arbeitet, die einzelnen Qualitätsbereiche (Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung, Organisations-entwicklung) weiterzuentwickeln. Die zielgerichtete Planung des Schulentwicklungs-prozesses ist, in Absprache mit dem Lehrerkollegium, Aufgabe der Schulleitung.

Das Selbstverständnis und die grundlegenden Ziele unserer Schule und aller am Schulleben Beteiligten wird anhand des entwickelten Leitbildes mit seinen Leitbildsätzen beschrieben. Im Verlaufe der durch die Schulleitung angeregten Entwicklung wurde darauf geachtet, dass zum einen der Unterricht im Vordergrund steht und zum anderen wesentliche Aspekte des Qualitätstableaus NRW berücksichtigt werden.

 

8.4.1 Evaluation

Die Planung eines Entwicklungsvorhaben beinhaltet immer damit verbundene Zielvorstellungen bezgl. desselbigen. Die Kriterien, anhand derer überprüft werden kann, ob diese Zielvorstellungen als erreicht bewertet können, bilden die Evaluationskriterien und müssen bei der Planung von Entwicklungsvorhaben mit entwickelt werden.

Die Evaluation an unserer Schule erfolgt auf verschiedenen Ebenen:

Schulprogrammsegemente, wie z. B. das Methodenlernen oder das Medienkonzept werden innerhalb des Kollegiums auf ihre Zielsetzung und Umsetzbarkeit im Unterricht evaluiert und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse gegebenenfalls so verändert, dass wir zu einer verbindlichen Vereinbarung für alle Kolleginnen und Kollegen kommen.

Vor der Einführung eines neuen Lehrwerkes, wie z. B. dem Zahlenbuch im Schuljahr 2012/13, werden Kriterien festgelegt, anhand dessen das Lehrwerk ausgesucht wird. Nach 4 Jahren (einem Grundschuldurchgang) wird anhand der Kriterien überprüft, ob das Lehrwerk unseren Kriterien entsprochen hat.

Regelmäßige Evaluationen umfassen auch Meinungen und Bewertungen durch Eltern und Schüler/-innen. Im Schuljahr 2010/11 hat die Lehrerkonferenz auf Grundlage unseres Leitbildes und der international erprobten SEIS-Fragebögen einen Fragebogen entwickelt und mit einer Steuergruppe der Schulpflegschaft diskutiert, Veränderungen aufgenommen und teilweise erweitert. In Anlehnung an diesen Fragebogen für die Eltern ist ein inhaltlich weitestgehend gleicher Fragebogen für die Schülerinnen und Schüler entstanden. Die Befragung wurde mit allen Eltern und Schülerinnen und Schülern unserer Schule anonymisiert durchgeführt. Die Befragung wird alle 4 Jahre durchgeführt.

Die Ergebnisse wurden genutzt, um Impulse für die Entwicklungsprozesse unserer Schule zu gewinnen.

Neben oben aufgeführter regelmäßig stattfindender Evaluation unserer Schulentwicklungsarbeit, gibt es immer wieder Anlässe für Elternbefragungen. In den zurückliegenden 2 Jahren war dies der Fall in Bezug auf das Zirkusprojekt. Dies hat zu dem eindeutigen Votum der Eltern geführt, das Projekt alle 4 Jahre an unserer Schule durchzuführen. Ebenso haben wir eine entsprechende Abfrage zu der Einführung der kompetenzorientierten Zeugnisse durchgeführt (siehe Anlage). Hier war festzustellen, dass die vom Lehrerkollegium erwarteten Vorteile des Zeugnisses ebenso von den Eltern wahrgenommen wurden. Auch unterstützen uns solche Abfragen immer dabei, Schulprogrammsegmente weiterzuentwickeln bzw. zu modifizieren.

Über das Schülerparlament haben auch die Kinder unserer Schule regelmäßig die Möglichkeit, zu bestehenden Projekten, wie z. B. Spielgeräteausleihe, Einhalten der im Schülerparlament entwickelten Toilettenregeln, usw. Rückmeldungen zu geben und Veränderungen vorzuschlagen.

 

8.4.2 Fortbildung

Das gesamte Kollegium einer Schule ist verantwortlich für den Schulentwicklungsprozess. Hierzu gehört auch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Ausgehend von den Entwicklungszielen unserer Schule gibt es drei zentrale Aspekte der Fortbildungsplanung des Kollegiums:

1.              Für welche schulischen Themenfelder, wie z. B. Dyskalkulie-, LRS-

                 Förderung,werden Experten benötigt?

2.             Anhand der Entwicklungsziele werden kollegiumsinterne Fortbildungen

festgelegt. Ausgehend von diesen kollegiumsinternen Fortbildungen werden konkrete Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Schulprogrammarbeit entwickelt.

In einem Schuljahr sind 2 kollegiumsinterne Fortbildungen möglich. Beide müssen durch die Schulkonferenz genehmigt werden. Die inhaltliche Durchführung der 2. Fortbildung muss zur Genehmigung mit der Schulaufsicht abgesprochen werden.

3.             Welche Fortbildungen besuchen einzelne Kolleginnen und Kollegen, um          

                Dannals Multiplikator ihr Wissen in die (Weiter-) Entwicklung von

                Schulprogrammsegmenten einzubringen?