Handy- und Smartwatchregeln für die GGS Richard-Schirrmann
1. Grundsätze
Unsere Schule ist ein besonderer Schutzraum, in dem Kinder sich ohne Ablenkung auf das Lernen und das gemeinsame Miteinander konzentrieren können. Die Nutzung eines Handys oder einer Smartwatch
zu privaten Zwecken ist dafür nicht erforderlich.
Daher regeln wir die Nutzung privater digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches) im Schulalltag klar. Dies schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
2. Nutzung von Handy und Smartwatches im Schulalltag
2.1. Allgemeine Regelungen
Auf dem
gesamten Schulgelände ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt. Während des gesamten Unterrichtstages und in der OGS müssen private digitale Geräte, wenn sie
denn mitgebracht werden, ausgeschaltet sein und in der Schultasche aufbewahrt werden.
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis untersagt.
2.2. Sonderregelungen
Lehrkräfte und Schulpersonal nutzen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen.
Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen
auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen.
Weitere Gründe: Eine Ausnahmegenehmigung kann ebenfalls auf Antrag hin erteilt werden, wenn andere zwingende Gründe dies erforderlich machen. Auch hier bedarf es eines schriftlichen Antrages bei der Schulleitung.
3. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Handy- und Smartwatchregeln können nach Einzelfallprüfung erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen.
Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:
Verstoß |
Maßnahme |
Missachtung der Regel |
Temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Geräts (i.d.R. bis zum Ende des persönlichen Schultages)
|
Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß |
I.d.R. Elternkontakt mit Schulleitung: Einbehaltung des Geräts bis zur Abholung durch die Eltern und Elterngespräch |
4. Kommunikation und Transparenz
Diese Regelungen werden zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie sind auf der Schulhomepage einsehbar. In der Schulordnung werden wir diese Regeln mit Hilfe eines Piktogramms für
die Kinder gut nachvollziehbar aufgenommen.