1. Organisatorisches

 

1.1 Standort, Einzugsbereich, Raumangebot,

Klassenbildung, Unterrichtsverteilung

Die Grundschule Hoisten, war bis 2004 eine kath. Grundschule in der Trägerschaft der Stadt Neuss. 2004 wurde sie durch ein eindeutiges Elternvotum in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt, um auch weiterhin allen Kindern in Hoisten, Speck, Wehl und Helpenstein gleich welchen Bekenntnisses die Möglichkeit zu geben, die Hoistener Grundschule zu besuchen. Seit der Umwandlung ist unsere Grundschule auch Angebotsschule für die Bettikumer Kinder.
Sie liegt zwischen den Straßen Lohstraße, Hochstadenstraße und Hoistener Schulstraße. Von der stark befahrenen Villestraße, ist sie durch die Bebauung gut abgeschirmt.
Der älteste Teil des Schulgebäudes wurde 1956 fertiggestellt.
Zur Zeit werden in acht Klassen 196 Kinder unterrichtet. Das Kollegium besteht in diesem Schuljahr aus 12 Lehrer/innen und zwei Lehramtsanwärtern.
Das Schulgebäude hat zwei getrennte Eingänge. Die linke Eingangstür führt in den Altbau. Hier findet man das Büro des Schulleiters sowie zwei Klassenräume. Wenn man das Gebäude durch die rechte Eingangstür betritt, ist gleich links das Lehrerzimmer. Sechs weitere Klassenräume befinden sich im Erdgeschoss, im Souterrain und im 1. Obergeschoss.
 
Rechts vom Schulgebäude ist der Eingang zur Spielanlage. Ein Weg führt am Gebäude vorbei zum Pavillon und zur Turnhalle. Hier befindetsich auch der Parkplatz. Im Pavillon sind die beiden Räume der Betreuung untergebracht

Der Platz vor dem Schulhof ist der Lehrerparkplatz. Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, darf er während der Schulzeit
(7.30 bis 16.00 Uhr) nicht zum Halten und zum Parken benutzt werden.

 

Angeschlossen an die Schule ist die bereits erwähnte Turnhalle, die der Schule am Vormittag ausschließlich zur Verfügung steht.  Auf die regelmäßige und fachgerechte Erteilung des Sportunterrichtes wird an unserer Schule großer Wert gelegt. Hierfür stehen Fachkräfte in genügender Zahl zur Verfügung. Bei notwendigen Unterrichtskürzungen bleibt der Sportunterricht meistens verschont. In unserer heutigen für die Kinder bewegungsarmen Zeit halten wir ihn für unverzichtbar.

 

Zum pädagogischen Konzept unserer Schule gehört in besonderem Maße die musische Erziehung, vor allem im Fach Musik.

Bei der Gestaltung des Stundenplans wird Wert darauf gelegt, dass in der Schuleingangsphase der überwiegende Teil des Unterrichts einer Klasse in der Hand der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers liegt, und dass die Fächer Religion, Englisch, Sport, Musik und Kunst von Fachlehrer/innen erteilt werden. Im 3.und 4. Schuljahr wird nach Möglichkeit der Mathematik oder Sachunterricht von einer weiteren Fachlehrerin erteilt.

An unserer Schule herrscht bei der Klassenverteilung das Prinzip, dass eine Lehrkraft ihre Klasse durchgehend vier Jahre betreut. Jede Klasse hat einen/eine stellv. Klassenlehrer/in.

 

1.2 Die Mitarbeiter an der RSS

 

Zur Zeit sind an der Richard-Schirrmann-Schule folgende Personen beschäftigt.

Schulleiter:

Herr Leweke

Stellv. Schulleiterin:

Frau Drossart

Klassenlehrerinnen:

Frau Sander, Frau Schumann, Frau Rütten, Frau Lehmkühler, Frau Drossart           ,

Frau Gammersbach, Frau Frerich, Frau Schmidt

Fachlehrerinnen:

Frau Hachenberg, Frau Kroner

Lehramtsanwärter:

Frau Rambow, Frau Bringenberg

Sekretärin:

Frau Kelm

Hausmeister:

Herr Schölzel

Das Personal unserer offenen Ganztaggrundschule ist unter dem entsprechenden Abschnitt aufgeführt.

 

1.3 Unterrichtszeiten

Der Unterrichtsbeginn an unserer Schule ist als offener Unterrichtsbeginn gestaltet. Ab 8 Uhr - Unterrichtsbeginn ist 8.15 Uhr  – können die Kinder ihre Klassenräume betreten und sich mit den vorhandenen Lernmitteln, Büchern und Spielen beschäftigen.

 

1. Stunde          8.15 Uhr –  9.00 Uhr

2. Stunde          9.00 Uhr –  9.45 Uhr

Frühstück          9.45 Uhr –  9.55 Uhr

1. Pause           9.55 Uhr – 10.10 Uhr

3. Stunde       10.10 Uhr  – 10.55 Uhr

4. Stunde       10.55 Uhr – 11.40 Uhr

2. Pause        11.40 Uhr – 11.55 Uhr

5. Stunde       11.55 Uhr – 12.40 Uhr

6. Stunde       12.40 Uhr – 13.25 Uhr

 

 

1.3 Vertretungskonzept

 

Kurzfristiger Unterrichtsausfall

Reihenfolge der Maßnahmen:

 

Anordnung von Vertretungsunterricht

 

Aufteilen der Kinder auf andere Klassen

In allen Klassen liegen Listen vor, nach denen die Kinder auf die anderen Klassen aufgeteilt werden. Die Kinder sind darüber informiert. Die Kinder wissen, dass sie sich bei der aufteilenden Lehrkraft wieder melden müssen, wenn die zu besuchende Klasse sich nicht im Klassenraum befindet.

 

Die Parallelklassenlehrer/in teilt die Klasse auf oder delegiert

ad hoc teilt Herr Leweke auf oder delegiert

 

Im Klassenbuch befindet sich ein Gesamtstundenplan, auf dem Sport- und Schwimmstunden eingetragen sind und wann die einzelnen Klassen Unterrichtsschluss haben. Das hilft den anderen Lehrer/innen die Kinder nicht in leere Klassenräume zu schicken.

 

Jede Klassenlehrerin spricht mit ihrer Klasse zu benutzende Arbeitsmaterialien ab, die im Aufteilungsfall bearbeitet werden und einen festen Platz im Klassenraum haben. Zusätzlich steht ein Fundus an Arbeitsblättern oder Kopiervorlagen im Klassenraum bereit. Dadurch ist gewährleistet, dass die aufteilende Lehrkraft ohne großen organisatorischen Aufwand, die Kinder mit sinnvollen Arbeitsaufträgen versorgen kann.

 

Längerfristiger Unterrichtsausfall

Reihenfolge der Maßnahmen:

 

Anforderung einer Pool- oder Geld-statt-Stellen-Kraft durch den Schulleiter

evt. Mehrarbeit durch Kolleginnen.

Ist eine sinnvolle Vertretung durch eine andere Lehrkraft nicht möglich,

muss Unterricht ausfallen. Dabei ist darauf zu achten, dass der

Unterrichtsausfall alle Klassen gleichmäßig betrifft.

Nur in sinnvollen Ausnahmefällen werden die Kinder aufgeteilt

Verantwortlich für die Klassenaufteilung ist der/die stellv. Klassenlehrer/in.

 

Kinder dürfen nur abweichend vom regulären Stundenplan nach Hause

geschickt werden, wenn die Stundenplanänderung mindest. 1 Tag vorher

den Eltern in geeigneter Form bekannt gegeben wurde, oder wenn die

Eltern über telefonischen Kontakt informiert wurden und ihr

Einverständnis gegeben haben.