Schritte zur Einschulung


1. Rechtliche Grundlagen (Ausbildungsordnung Grundschule)

 

§ 1      Aufnahme in die Grundschule

 

(1)       Kinder, deren Schulpflicht am 1. August (Stichtag für die Einschulung 2012 ist der 30. September 2006) eines Jahres beginnt, werden von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres bei der gewünschten Grundschule angemeldet.

 

(2)       Jedes Kind hat einen Anspruch auf Annahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität (§ 46 Abs. 3 SchulG). Bei einem Anmeldeüberhang sind die Kriterien des Absatz 3 für die Aufnahmeentscheidung heranzuziehen.

 

(3)       Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berück-sichtigt.Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG heran:

 

1. Geschwisterkinder,

2. Schulwege,

3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,

4. ausgewogenes Verhältnis von jungen und Mädchen,

5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

(4)       Die schulärztliche Untersuchung zur Einschulung erstreckt sich auf den körperlichen Entwicklungsstand und die allgemeine, gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane des Kindes.

(5)       Die Schulleiterin oder der Schulleiter berät und informiert die Eltern

1. vor der vorzeitigen Aufnahme eines Kindes in die Grundschule,

2. vor der Verpflichtung eines Kindes zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses.

 

2. Brief vom Schulverwaltungsamt

Vorraussichtlich Anfang Oktoberr erhalten Sie einen Brief des Schulverwaltungsamtes der Stadt Neuss. In diesem Brief werden Sie aufgefordert einen Termin für ein Einschulungsgespräch zu vereinbaren.

 

3. Termin zum Einschulungsgespräch vereinbaren.

Telefonisch vereinbaren Sie ab Freitag, den 16.9.2011, mit Frau Kelm (Sekretärin),  Herrn Leweke (Schulleiter) oder Frau Drossart (stv. Schulleiterin) einen Anmeldetermin. Es ist auch möglich am Informationstag (16.9.2011) einen Termin zu vereinbaren. Die Anmeldetermine finden ab Montag, den 19.9.2011 bis zum 21.10.2011 statt.

Bei der Anmeldung bringen Sie bitte Ihr Kind und die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Das Anmeldegespräch wird mit Herrn Leweke (Rektor) oder Frau Drossart (Konrektorin) geführt. Hier können Sie auch gerne noch offen gebliebene Fragen stellen und bekommen auf Wunsch einen Antrag für die offene Ganztagsgrundschule.

 

4. Rückmeldung über die Aufnahme an der Richard-Schirrmann-Schule für nicht im alten Schulbezirk wohnende Kinder

Sollte die Situation eintreten, dass wir Anmeldezahlen haben die über unserer Aufnahmekapazität liegen, bekommen die Eltern der Kinder, die wir nicht aufnehmen können, nach Beendigung des Anmeldeverfahrens einen schriftlichen Bescheid. (Januar/Februar 2012)

 

5. Brief vom Gesundheitsamt

Nach erfolgter Anmeldung, werden die Kinder von uns dem Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt lädt dann die Kinder zur Schuleingangsuntersuchung ein. Die Termine zur Schuleingangsuntersuchung werden vom Gesundheitsamt gemacht, daher können wir leider keine Auskunft darüber geben, wann diese stattfinden.

 

6. Schulspiel

Im März werden die zukünftigen Erstklässler zu einem Schulspiel in die Richard-Schirrmann-Schule eingeladen. An diesem Tag wird altersgemäßer Unterricht durchgeführt. Die Kinder lernen ihre zukünftigen Paten, die Schule und einige Lehrerinnen kennen.

 

7. Elterninformationsabend

Im Juni/Juli 2012  findet ein Informationsabend für die Eltern der Schulneulinge statt. An diesem Abend werden die Eltern über die Schuleingangsphase, das Schulprogramm und alles Wichtige zum Schulanfang informiert.

 

8. Schnupperunterricht

Nach dem Elterninformationsabend laden wir die beiden neuen ersten Klassen im neuen Klassenverband in die Schule ein. An diesem Tag können die Kinder in 2 Schnupperstunden die beiden Klassenlehrerinnen der künftigen 1. Schuljahre kennenlernen, in der Pause mit ihren Patenschülern spielen und schon einmal richtigen Unterricht erleben, der neugierig auf die beginnende Schulzeit macht.

 

9. Tag der Einschulung 

Die Einschulung findet am  23.8.2012 statt. Nach einem Gottesdienst findet an unserer Schule, je nach Wetterlage auf dem Schulhof oder in der Aula, eine kleine Feier statt. Anschließend gehen die Schulneulinge für ca 1 Stunde in den Unterricht. Die Eltern, Verwandte und Freunde können bei Kaffee und Plätzchen, die von dem Förderverein und der Schulpflegschaft angeboten werden, auf ihre Kinder warten.